Anschlussfinanzierung
Forward-Darlehen

Eine Anschlussfinanzierung oder Prolongation ist eine Finanzierung die bis zu 60 Monate vor Ablauf ihrer Finanzierung die Kondition neu sichert.

Forward-Darlehen sind Darlehen, die auf Grundlage des heutigen Zinssatzes für das  Zinsbindungsende des Altdarlehens abgeschlossen werden und dann auch erst in Kraft treten. Der mögliche Forwardzeitraum beträgt je nach Bank 24 bis 60 Monate.

Im Rahmen der Anschlussfinanzierung ist die Ablösung von Ratenkrediten sowie die Aufstockung für Modernisierungsmaßnahmen möglich.

Generell ist bei dem Thema zu beachten, dass gemäß §489 BGB ein Sonderkündigungsrecht für alle Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren unter Einhaltung einer 6 monatigen Kündigungsfrist besteht (Berechnung ab Datum der Vollauszahlung)

Umschuldungstermine auf einen Blick
Annuitätendarlehen:
  • am Ende der Zinsbindungszeit
  • nach Ablauf der Zinsbindung jederzeit möglich bei variabler Weiterführung des Darlehen.

Annuitätendarlehen mit Zinsbindung über 10 Jahre:
  • 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens mit 6 Monaten Kündigungsfrist

Bausparveträge:

  • in der Darlehensphase jederzeit möglich
Unterlagen, die zusätzlich benötigt werden:
  • Kopie alter Darlehensvertrag
  • Jahreskontoauszüge der letzten 2 Jahre
  • Bei Zinsbindungen länger als 10 Jahre: Jahreskontoauszug mit der letzten Auszahlung

Günstige Zinsen rechtzeitig sichern

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